Preise & Leistungen
Gesetzlich Versicherte
Die Behandlungskosten bei Heilpraktikern werden von gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet! Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Die Beiträge sind meist relativ niedrig und es wird ein Großteil der Kosten erstattet.
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfestellen übernehmen nur einen äußerst geringen Teil der Kosten. Soweit es mir möglich ist, werde ich die erstattungsfähigen Leistungen mit den entsprechenden Ziffern der GebüH verwenden, eine Zuzahlung wird aber immer nötig sein.
Privatversicherte
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es Unterschiede in der Erstattung von Heilpraktiker-Rechnungen. In der Regel erstatten die meisten 70 – 80 % der Rechnungen bis zu einer Höhe von ca. 700,00 – 1000,00 Euro im Jahr. Das bedeutet meistens, dass Patienten trotz privater Krankenversicherung eine Eigenleistung zu erbringen haben.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung, welchen Erstattungsrahmen Ihre Krankenkasse bietet und in welcher Höhe die einzelnen Ziffern der GebüH (Höchstsatz/Mindestsatz?) erstattet werden, damit spätere Missverständnisse vermieden werden können. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.